Beschweren statt Aufregen: Ein Beitrag zum lokalen Klima- und Naturschutz in Celle

In der niedersächsischen Kommunalverfassung ist ein wichtiges Instrument enthalten, dass Bürger:innen ermöglicht, ihr Missfallen gegenüber Entscheidungen und Handeln der Stadtverwaltung und dem Rat auszudrücken und Abhilfe zu fordern: Beschwerden nach §34 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Aus den Beschwerden entstehen keinerlei juristische oder finanzielle Folgen für die Beschwerdeführenden. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit zu Themen des Klima- und Naturschutzes durch solche Beschwerden unterstützen und - beinahe noch wichtiger - der Stadtverwaltung bzw. dem Rat damit auch die Sichtweise von Celler Bürger:innen deutlich machen.

Sie finden nachfolgend ein Dokument mit einer Anleitung und Tipps für Beschwerden nach §34 NKomVG wahlweise im PDF- oder ODT-Format. Weitere Fragen dazu beantworten wir gerne - vorzugsweise unter unserer Mailadresse info@celler-klimaplattform.de

Download: